Wie genau muss eine Krankenkasse nun informieren?

„Wir haben ihn nicht genutzt.“ Dieses knappe Fazit zur Umsetzung des § 25b SGB V zieht die Mehrheit der Krankenkassen in der aktuellen MVF-Umfrage (1). Die SBK sah bisher keinen Anlass, auf die Rechtsgrundlage zurückzugreifen. Auch die Techniker Krankenkasse, eine der treibenden Kräfte hinter dem Ge...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
Main Author: Peter Stegmaier
Format: Article
Language:deu
Published: eRelation AG 2025-06-01
Series:Monitor Versorgungsforschung
Subjects:
Online Access:https://www.monitor-versorgungsforschung.de/abstract/krankenkasse-informieren-25b/
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
Description
Summary:„Wir haben ihn nicht genutzt.“ Dieses knappe Fazit zur Umsetzung des § 25b SGB V zieht die Mehrheit der Krankenkassen in der aktuellen MVF-Umfrage (1). Die SBK sah bisher keinen Anlass, auf die Rechtsgrundlage zurückzugreifen. Auch die Techniker Krankenkasse, eine der treibenden Kräfte hinter dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), kam bislang nur auf eine einzelne Maßnahme. Die MVF-Umfrage lief bereits seit Februar – also noch vor dem Rundschreiben des BfDI vom 1. April 2025 zu Informationspflichten der Kranken- und Pflegekassen hinsichtlich des Widerspruchsrechts, das die Anforderungen an die Kassen deutlich verschärfte und von einer „Mehrzahl an Informationsmaßnahmen“ sowie „denkbaren Bausteinen“ spricht.
ISSN:1866-0533
2509-8381