URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES ZUR NUTZUNG VON MARKEN IN GOOGLEADWORDS-ANZEIGEN Rs. C-236/08 -C-238/08 - VOM 23.MÄRZ 2010 - REVOLUTION DES ONLINE WERBEMARKTES ODER FREIES TICKET FÜR MARKENVERLETZUNGEN?

Die Frage, ob die Verwendung von Markennamen als Keywords im Rahmen der Google-AdWords-Werbung zulässig ist oder gegen die Rechte des Markeninhabers verstößt, beschäftigt die Gerichte europaweit. Diese Frage hat der EuGH nun mit dem Urteil vom 23. März 2010 geklärt und entschieden, unter welchen...

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Bibliographic Details
Main Author: Necat Azarkan
Format: Article
Language:English
Published: Ankara University 2011-05-01
Series:Ankara Avrupa Çalışmaları Dergisi
Subjects:
Online Access:https://dergipark.org.tr/en/download/article-file/847614
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Description
Summary:Die Frage, ob die Verwendung von Markennamen als Keywords im Rahmen der Google-AdWords-Werbung zulässig ist oder gegen die Rechte des Markeninhabers verstößt, beschäftigt die Gerichte europaweit. Diese Frage hat der EuGH nun mit dem Urteil vom 23. März 2010 geklärt und entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Verwendung von geschützten Markenzeichen im Rahmen von “Google-AdWords” zulässig sein kann. In dieser Arbeit soll die wichtigsten Punkte dieser Entscheidung herausgearbeitet und im Hinblick auf das türkische Markenrecht näher untersucht werden.
ISSN:1303-2518