Frau im Rechtsalltag von Vilnius und Kaunas in der ersten Halfte des 16. Jhs: Zeichen des modem werdenden Lebens
Die Forschungen der Frauengeschichte gewinnen in den letzten Jahren in Litauen an Intensität. Aber noch wenig ist das Thema über die Stellung der Frau in den litauischen Städten des Spätmittelalters und zu Beginn der Neuzeit erforscht. Auf Grund der Materialien von Metrik Litauens und von altem Kau...
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Format: | Article |
Language: | English |
Published: |
Vilnius University Press
2001-12-01
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Series: | Lietuvos Istorijos Studijos |
Subjects: | |
Online Access: | https://www.journals.vu.lt/lietuvos-istorijos-studijos/article/view/37231 |
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Summary: | Die Forschungen der Frauengeschichte gewinnen in den letzten Jahren in Litauen an Intensität. Aber noch wenig ist das Thema über die Stellung der Frau in den litauischen Städten des Spätmittelalters und zu Beginn der Neuzeit erforscht. Auf Grund der Materialien von Metrik Litauens und von altem Kaunasser Archiv wird im Artikel die Frage über den Status der Frau im Rechtsleben der größten Selbstverwaltungsstädte Litauens untersucht.
Obwohl historische Quellen davon zeugen, dass in Kaunas und Vilnius das Prinzip der Geschlechtsvormundschaft über die Frau bekannt wurde, zeigt die ausführlichere Untersuchung der erwähnten Urkunden, dass diese Regel des mittelalterlichen Rechts in Litauen allgemein und konsequent nicht angewandt wurde. Anhand der deutschen Historiographie und der Analyse sächsisch-magdeburgischer Rechtsquellen werden im Artikel das Wesen sowie der Wandel dieses Rechtsprinzips behandelt. Man kommt zum Schluss, dass dieses Prinzip Litauen zu jener Zeit erreicht hat, als es in Europa schon die innere Transformation erfahren hat und allmählich beseitigt wurde. Wegen des Phänomens der „verspätenden Geschichte Litauens“ wurde in den litauischen Städten mehr die äußere Gestalt des Prinzips und nicht sein Inhalt übernommen. Die Vertretung der Frau vor dem Gericht durch ihren Ehemann oder einen männlichen Verwandten wurde nicht als eine obligatorische Bedingung betrachtet, sondern als eine günstige Voraussetzung angesehen, um die Vermögensrechte der Städterin zu realisieren.
Es ist festzustellen, dass das Vertretungsprinzip der Frau vor dem Gericht in Vilnius und Kaunas nicht von beschränkter Handlungsfähigkeit der Frau, sondern von der Intensität des städtischen Rechtslebens sowie dem Wachstum der Rechtskultur in der Stadt zeugt. Dieser modern werdende Rechtsgang bildete gute Voraussetzungen für rechtliche Aktivität der Frau in der Stadt.
Der breitere Kontext des Rechtslebens in Vilnius und Kaunas in der ersten Hälfte des 16. Jhs lässt behaupten, dass die Frau aus dem Rechtsverkehr der Stadt nicht ausgeschlossen wurde. Die zahlreichen Beispiele zeugen davon, dass die Bewohnerinnen der Städte ziemlich oft ihre Angelegenheiten in den Selbstverwaltungsinstitutionen oder in den Ämtern der staatlichen territorialen Verwaltung, die auch in den Städten residierten, ohne Begleitung der Männer erledigten. Die Frauen konnten selbständig sich über Gewalt, materiellen Schaden, Beleidigung beklagen, Vermögensgeschäfte abschließen, manchmal sogar im Namen ihres Mannes prozessieren. Niemand bezweifelte die Möglichkeit der Frau, Eid zu leisten, Zeugin zu sein, sich für andere Personen zu bürgen. Die Untersuchung lässt schlussfolgern, dass eben die Stadt eine passende Umgebung für die rechtliche Aktivität der Frau war.
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ISSN: | 1392-0448 1648-9101 |