Rechtliche Implikationen der Stratifizierung des Versichertenklientels nach § 25b SGB V – Anforderungen an Patienteninformation und KI-Einsatz

Kranken- und Pflegekassen können Versichertendaten auswerten. Aus der Datenauswertung können verschiedene Informationspflichten resultieren. Sie bestehen zunächst beim Erkennen einer konkreten Gesundheitsgefährdung des Versicherten. Diese setzt voraus, dass es eine hinreichende Wahrscheinlichkeit vo...

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Main Authors: Dr. jur. Dr. rer. med. Thomas Ruppel, Dr. jur. Laura Mertens
Format: Article
Language:deu
Published: eRelation AG 2025-06-01
Series:Monitor Versorgungsforschung
Subjects:
Online Access:https://www.monitor-versorgungsforschung.de/abstract/rechtliche-implikationen-der-stratifizierung-des-versichertenklientels-nach-%c2%a7-25b-sgb-v-anforderungen-an-patienteninformation-und-ki-einsatz/
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Description
Summary:Kranken- und Pflegekassen können Versichertendaten auswerten. Aus der Datenauswertung können verschiedene Informationspflichten resultieren. Sie bestehen zunächst beim Erkennen einer konkreten Gesundheitsgefährdung des Versicherten. Diese setzt voraus, dass es eine hinreichende Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Schäden gibt. Kranken- und Pflegekassen müssen auch dann informieren, wenn sie durch ihre Datenauswertung erkennen, dass es eine in überschaubarer Zukunft bestehende Möglichkeit (nicht Wahrscheinlichkeit) einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit, die aus den individuellen (Lebens-)Umständen eines einzelnen Versicherten herrührt, gibt. Ob diese Schwellen jeweils erreicht sind, wird letztlich durch die medizinische Wissenschaft und die Versorgungsforschung bestimmt. Kranken- und Pflegekassen müssen stets nachvollziehbar begründen können, wie sie zu ihren Ergebnissen gekommen sind und weshalb sie welche Informationsentscheidung getroffen haben. Diese rechtlichen Anforderungen limitieren den Einsatz von künstlicher Intelligenz soweit und solange diese nicht ihre Verfahren und Ergebnisse transparent und nachvollziehbar machen können. Verstöße gegen diese Anforderungen können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen die Kranken- bzw. Pflegekassen nach sich ziehen.
ISSN:1866-0533
2509-8381