§ 25b SGB V: mehr als eine Brückentechnologie

Eine große neue Chance zur Erhöhung von Impfquoten bietet der § 25b SGB V. Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) zum 26. März 2024 können Kranken- und Pflegekassen mithilfe des neu eingeführten Paragrafen „zum Gesundheitsschutz eines Versicherten datengestützte Auswertun...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
Main Author: Peter Stegmaier
Format: Article
Language:deu
Published: eRelation AG 2025-08-01
Series:Monitor Versorgungsforschung
Subjects:
Online Access:https://www.monitor-versorgungsforschung.de/abstract/%c2%a7-25b-sgb-v-mehr-als-eine-brueckentechnologie/
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
Description
Summary:Eine große neue Chance zur Erhöhung von Impfquoten bietet der § 25b SGB V. Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) zum 26. März 2024 können Kranken- und Pflegekassen mithilfe des neu eingeführten Paragrafen „zum Gesundheitsschutz eines Versicherten datengestützte Auswertungen vornehmen und den Versicherten auf die Ergebnisse dieser Auswertung hinweisen“ (Abs. 1). Dies ist bei sechs Gesundheitsrisiken erlaubt, darunter die Erkennung des Vorliegens von Impfindikationen für Schutzimpfungen nach § 20 Absatz 2 des IfSG. Um diesen Passus ging es bei diesem 8. Onlinefachkongress „Impfstatus 2025 – § 25b SGB V: Chancen, Hinderungsgründe, Lösungen“. Anlässlich des Fachkongresses betonte Christoph Wagenblast vom Bundesministerium für Gesundheit zum Thema der geforderten Niedrigschwelligkeit der Versicherteninformation: „Wenn man von zwei, drei Maßnahmen ausgeht, ist man absolut auf der sicheren Seite.”
ISSN:1866-0533
2509-8381